Rechtsprechung
LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 7 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a HeilMWerbG, § 2 Abs 1 UKlaG, § 3 UWG, § 3a UWG, § 8 UWG
Zulässigkeit einer PAYBACK-Werbung eines Anbieters von Hörgeräten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19
- OLG Hamburg, 29.02.2024 - 3 U 83/21
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Frankfurt, 30.06.2005 - 6 U 53/05
Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung: Barrabatt beim Kauf eines Hörgeräts
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19
Der Kläger beruft sich insoweit auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (GRUR-RR 2005, 393), wonach die Rabattgewährung auf die gesamte Produktkategorie der digitalen Hörsysteme keine Imagewerbung, sondern Produktwerbung sei. - OLG Bamberg, 09.10.2013 - 3 U 48/13
Unlauterer Wettbewerb: Einkaufsgutschein "Kunden werben Kunden!", Barrabatt, …
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19
Somit greift die ohnehin zunehmend in Frage gestellte Ratio des § 7 Abs. 1 HWG, dass der Verkehr bei Naturalrabatten - anders als bei unbeschränkt zulässigen Geldrabatten - unsachlich beeinflusst werden kann, weil ihr Wert überschätzt werden kann, nicht (in diesem Sinne auch OLG Bamberg GRUR-RR 2014, 89 bezüglich eines Einkaufsgutscheins als Geldrabatt). - BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15
Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von …
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19
Durch die Entscheidung "Freunde werben Freunde" des BGH (GRUR 2017, 635) sei bestätigt, dass das HWG auch dann anzuwenden sei, wenn nicht einzelne Produkte, sondern - wie hier - das gesamte Sortiment beworben werde.
- BGH, 20.02.2020 - I ZR 214/18
Vorlage an den EuGH: Teilnahme an einem Gewinnspiel durch Einreichung eines …
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19
Diese teleologische Einschränkung des Begriffs der Werbegabe gilt nicht nur für die Fachkreiswerbung, sondern auch für die Publikumswerbung (BGH, GRUR 2020, 659, Rn. 24-Gewinnspielwerbung). - BGH, 26.03.2009 - I ZR 99/07
DeguSmiles & more
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall grundlegend von der vom Kläger angeführten BGH-Entscheidung "DeguSmiles & more" (GRUR 2009, 1082), wo die Bonuspunkte keinen bestimmten Wert hatten und die Auszahlung sowie die Verrechnung ausgeschlossen war. - BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07
UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19
"Soweit der Senat die auf den Kauf beliebiger verschreibungspflichtiger Medikamente bezogene Gutscheinwerbung einer Apotheke als nicht produktbezogene Imagewerbung angesehen hat (BGH, GRUR 2010, 1136 Rn. 24 f. - Unser Dankeschön für Sie), ergibt sich daraus entgegen der Ansicht der Revision für den Streitfall keine abweichende Beurteilung. - BGH, 01.12.2016 - I ZR 143/15
Zuzahlungsverzicht bei medizinischen Hilfsmitteln erlaubt
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19
Danach liegt produktbezogene Werbung vor, wenn sie auf ein bestimmtes Mittel oder eine Mehr- oder Vielzahl bestimmter Mittel bezogen ist (BGH, GRUR 2017, 641, Rn. 37-Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln). - OLG Hamburg, 20.06.2019 - 3 U 137/18
Jetzt gratis testen, Inkontinenzhöschen - Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem …
Auszug aus LG Hamburg, 12.05.2021 - 312 O 306/19
Eine abstrakte Gefährdung von Gesundheitsinteressen lässt sich nicht ausschließen, wenn denkbar ist, dass der Verkehr bei der Kaufentscheidung bezüglich eines Medizinprodukts Gesichtspunkte wie Qualität und Geeignetheit außer Acht lässt und sich allein von der Aussicht auf die vollständige Rückerstattung des Kaufpreises leiten lässt (OLG Hamburg, GRUR-RR 2019, 486, Rn. 30-Jetzt gratis testen, Inkontinenzhöschen).
- OLG Hamburg, 29.02.2024 - 3 U 83/21 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12.05.2021, Az. 312 O 306/19, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
Unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 2021 (Az.: 312 O 306/19) wird die Beklagte verurteilt,.
Unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 2021 (Az.: 312 O 306/19) wird die Beklagte verurteilt,.